Neben den auenwirtschaftsrechtlich bedeutsamen Codierungen wie z.B. X060, X061 oder Y901, mit denen ein Ausführer/ Anmelder in der Ausfuhranmeldung das Ergebnis seiner durchgeführten Exportkontrollprüfung dokumentiert, sind beim Export auch andere Verbote und Beschränkungen zu prüfen, die nicht aus dem Bereich des Außenwirtschaftsrechts stammen.
Die Anmeldung von Genehmigungs- oder Negativcodierungen setzt umfangreiche exportkontrollrechtliche bzw. VuB-rechtliche Prüfungen voraus. Teilweise sind sehr „exotische“ Rechtsgebiete zu prüfen und entsprechende Erklärungen in der Ausfuhranmeldung anzugeben.
Aus der Vielzahl der Rechtsgebiete sind insbesondere die folgenden zu nennen: Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren oder Pflanzen, Schutz der Umwelt, Schutz des nationalen Kulturguts von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert, Ozon oder PIC-Verordnung, Grundstoffe für die Drogenherstellung.
Im Falle fehlender Codierungen haben die Zollbehörden die rechtlichen Möglichkeiten vom Anmelder/ Ausführer weitere Angaben zu verlangen, um die Zulässigkeit einer Ausfuhrlieferung prüfen zu können.
In diesem Expert Kurs konzentrieren wir uns auf VuB-rechtliche Codierungen wie Y904, Y906, Y915, X035 und Zusatzcode 4999.
Themenschwerpunkte
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