Das deutsche Exportkontrollsystem baut auf der Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs auf. Dies erfordert eine Eigenverantwortung jedes Unternehmens. Unternehmen entscheiden eigenverantwortlich, Verträge zu schließen sowie Waren, Software und Technologie zu exportieren, Dienstleistungen im Ausland zu erbringen und Know-how auszutauschen. Daher ist die Exportkontrolle ist ein unverzichtbares Instrument, um außen- und sicherheitspolitischen Risiken vorzubeugen bzw. hierauf zu reagieren.
Exportkontrolle bedeutet vor allem, dass die Lieferung von Waren, von Technologie oder von Software in andere Länder genehmigungspflichtig sein kann. Dies betrifft allerdings nicht jede Güterlieferung. Neben etwaigen Genehmigungspflichten kann in besonderen Fällen eine Güterlieferung auch verboten sein, z. B., wenn sie in ein Land erfolgen soll, gegen das ein Embargo verhängt ist.
Ob eine Genehmigungspflicht oder ein Verbot besteht, hängt insbesondere davon ab:
In diesem Start Up Webinar wollen Ihnen hierzu einen ersten Überblick verschaffen, damit Sie – sofern Sie außenwirtschaftsrechtliche Beschränkungen zu beachten haben – Ihre unternehmensinternen Abläufe entsprechend gestalten können.
Themenschwerpunkte
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