Die neue Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase (F-Gase) ist am 11. März 2024 in Kraft getreten; die neue Verordnung (EU) 2024/590 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht (ODS) führen ist am 11. März 2024 in Kraft getreten. Beide Verordnungen beinhalten Bestimmungen und Pflichten, welche bei der Einfuhr und Ausfuhr betroffener Waren Anwendung finden. Sowohl für F-Gas als auch für ODS wurden dafür seitens der EU-Kommission TARIC-Maßnahmen in den EZT-online integriert.
In zahlreichen ATLAS- Teilnehmerinfos hat die Generalzolldirektion ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle bei einer angemeldeten Warennummer angezeigten Bedingungsblöcke der u.a. TARIC-Maßnahmen (unabhängig von einer ggf. technischen Reaktion des Zollabfertigungssystems ATLAS) hinsichtlich der vorgenannten Verordnungen fachlich abzuprüfen sind und die dabei zutreffenden Codierungen aus jeder der Tabellen (Bedingungsblöcke) in der Zollanmeldung (Positionsebene) anzugeben sind. Das kann dazu führen, dass ggf. aufgrund der beiden obigen Verordnungen unter Umständen mehr als 7 oder 8 Codierungen in einer Zollanmeldung abzugeben sind.
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