Die Strom- und Energiesteuern als unionsweit harmonisierte Verbrauchsteuern belasten den Verbrauch von Strom und Energieerzeugnissen (z.B. Erdgas oder Heizöl) in Deutschland. Zwar beschränkt sich der Kreis der Steuerschuldner, also derjenigen, die die Steuer anzumelden und abzuführen haben, auf die sog. Versorger. Allerdings sind auch viele andere Unternehmen von der Strom- und Energiesteuer betroffen und optimieren diese durch die Inanspruchnahme von Steuerentlastungen oder auch Steuerfreiheiten bei der Erzeugung von Strom. Die Anwendung dieser Steuerbegünstigungen ist dabei mit zahlreichen Praxisherausforderungen, z.B. bei der Bestimmung der begünstigten Strom- oder Energiemenge und den sonstigen Antragsvoraussetzungen, verbunden.
In der Veranstaltung werden die Grundzüge der Strom- und Energiesteuer im europäischen Rahmen, die Umsetzung im deutschen Strom- und Energiesteuergesetz und die praktische Anwendung der nationalen Vorgaben besprochen. Einen Schwerpunkt bilden daher die Inanspruchnahme von Begünstigungen für z.B. Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie die stromsteuerlich korrekte Abwicklung der Stromerzeugung (Anmeldung- bzw. Anzeigepflichten von Stromerzeugungsanlagen).
Themenschwerpunkte
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