Lieferantenerklärungen werden grundsätzlich in Eigenverantwortung, d.h. ohne behördliche Mitwirkung, erstellt. Mit dieser Erklärung wird die Präferenzursprungseigenschaft einer Ware nachgewiesen. Ebenso ist es möglich Be- oder Verarbeitungen an Waren, welche zu keiner Präferenzursprungseigenschaft geführt haben, mit einer Lieferantenerklärung nachzuweisen. Die Lieferantenerklärung stellt ein wichtiges Bindeglied in der Nachweiskette des Präferenzrechtes dar. Aus diesem Grund aber auch zur Vermeidung von Schadenersatzansprüchen ist im Unternehmen eine korrekte Ausstellung von Lieferantenerklärungen sicherzustellen. In diesem Zuge ist auch eine umfassende Prüfung fremder Lieferantenerklärungen (der Lieferanten) unumgänglich.
In unserem Webinar geben wir Ihnen eine praxisbezogene und umfassende Einführung in die Thematik. Anhand unterschiedlicher ausgewählter Praxisfälle werden einfache Ursprungsprüfungen durchgeführt.
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