Die Importabwicklung von Waren, die aus Drittländern in die Union eingeführt werden, ist ein komplexer Vorgang. Damit eine importierte Ware ohne Verzögerung schnellstmöglich beim Empfänger ankommt, müssen zahlreiche Nachrichten an die Zollbehörden der Union geschickt werden. Bereits vor dem Verladen im Drittland ist bei der ersten Eingangszollstelle der Union eine summarische Eingangsanmeldung (ENS) abzugeben. Bei Eintreffen an der EU-Grenze, z.B. im Seehafen oder am Flughafen muss eine Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung und eine Zollanmeldung abgeben werden. Anschließende werden die Waren mittels einer elektronischen Zollanmeldung in ein Zollverfahren überführt, wie z.B. die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder das Versandverfahren.
Selbst wenn sich Wirtschaftsbeteiligte bei der Importabwicklung von einem Dienstleister vertreten lassen, sind grundlegende Kenntnisse über die Prozesse der Importabwicklung und der Zollabfertigung unabdingbar.
In diesem kompakten Webinar geben wir insbesondere Neulingen in diesem Bereich eine praxisbezogene fundierte Einführung in die Zollproblematik beim Import in die Europäische Union.
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