Mit dem Elektronischen Zolltarif (EZT-online) oder dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik
Alle Waren, die importiert oder exportiert werden, sind in einem Zolltarifschema der Weltzollorganisation bzw. der Europäischen Union aufgeführt. Das bedeutet, dass jeder Ware eine bestimmte Nummer zugeordnet ist. Beim Export aus der EU die sog. „Warennummer“, beim Import in die EU die sog. „Codenummer“.
Die Basis für eine reibungslose und einheitliche Abfertigung ist die zutreffende Einreihung der exportierten bzw. importierten Güter in den Zolltarif.
Auf Basis der jeweiligen Codenummer enthält der Zolltarif Zollsätze, den Maßstab für den entstehenden Zollbetrag. Neben der Ermittlung der Zollsätze lassen sich weitere mit der grenzüberschreitenden Warenbewegung verbundene Rechtsfolgen ableiten, wie z.B. ob die Güter Einfuhrbeschränkungen unterliegen könnten.
Für den Export kann auf Basis der 8-stelligen Warennummer die Exportkontrolle durchgeführt werden. Das Ergebnis sollte dann anhand einer Unterlagencodierungen in der Ausfuhranmeldung vermerkt werden. Falsche Warennummern können daher erhebliche Folgen im Rahmen der Exportkontrolle haben.
Im Webinar werden die grundlegenden „Spielregeln“ der zolltariflichen Einreihung vermittelt. Nur wer die Grundlagen beherrscht ist in der Lage, auch schwierige Problemstellungen, wie die Einreihung von Maschinen oder Maschinenteilen bzw. elektronischen Produkten in den Zolltarif zu bewältigen.
Themenschwerpunkte
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