Ausführer/ Anmelder sind verpflichtet, das Vorliegen einer Ausfuhrgenehmigungen oder Ausfuhrlizenzen durch Angabe einer Codierung anzumelden.
Auch das Nichtvorliegen einer Genehmigungspflicht oder einer anderen Ausfuhrbeschränkung sollte durch die Angabe einer sog. „Negativcodierung“ wie z.B. Y901 angemeldet werden, um Verzögerungen im Rahmen der Ausfuhr- und Ausgangsabfertigung an der Ausfuhr- oder Ausgangszollstelle zu vermeiden. Die Anmeldung von Genehmigungs- oder Negativcodierungen setzt umfangreiche exportkontrollrechtliche Prüfungen durch die Exporteure voraus. Im Falle fehlender Codierungen haben die Zollbehörden die rechtlichen Möglichkeiten vom Anmelder/ Ausführer weitere Angaben zu verlangen, um die Zulässigkeit einer Ausfuhrlieferung prüfen zu können. Mit dem EZT online Ausfuhr stellt die deutsche Zollverwaltung dabei allen Exporteuren ein hervorragendes Hilfsmittel zur Ermittlung möglicher Ausfuhrbeschränkungen und damit verbundener Codierungen zur Verfügung.
In diesem Basiskurs vermitteln wir die Grundlagen der Codierung beim Export und fokussieren auf die wichtigsten außenwirtschaftsrechtlichen Codierungen wie X060, X061, Y901, 3LNA/81.
Themenschwerpunkte
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