Für viele Unternehmen bedeuten die Strom- und die Energiesteuer eine echte Kostenbelastung. Mit der Inanspruchnahme von Steuerfreiheiten oder Steuerentlastungen kann diese Belastung optimiert werden, was jedoch mit zahlreichen gesetzlichen Voraussetzungen verbunden ist. Durch den Wegfall des sog. Spitzenausgleichs Ende 2023 ist die Lage nicht einfacher geworden. Zwar wurde die Steuerentlastung des § 9b StromStG zeitgleich erhöht, dies gilt jedoch nicht für den Bereich der Energiesteuer.
Im Bereich der Stromerzeugung mittels KWK-Anlagen gibt es ebenfalls aktuelle Entwicklungen zu berücksichtigen. Das Auslaufen der vollständigen Steuerentlastung des § 53a Abs. 6 EnergieStG führt zu neuem Optimierungsbedarf beim Betrieb von Anlagen zur gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme.
In der Veranstaltung werden die aktuellen Praxisherausforderungen bei der Anwendung der Strom- und Energiesteuer im Unternehmen, von der Inanspruchnahme von Steuerfreiheiten für die Erzeugung von Strom bis zur Beantragung von Steuerentlastungen für z.B. Unternehmen des produzierenden Gewerbes, besprochen.
Themenschwerpunkte
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